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   OVG Niedersachsen, 19.10.2009 - 5 ME 175/09   

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OVG Niedersachsen, 19.10.2009 - 5 ME 175/09 (https://dejure.org/2009,12792)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.10.2009 - 5 ME 175/09 (https://dejure.org/2009,12792)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Oktober 2009 - 5 ME 175/09 (https://dejure.org/2009,12792)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Öffentlicher Dienst: Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Beurteilung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 30 PolNLVO ; § 25 Nr. 12 NBG; § 108 NBG; Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung, Überprüfung der Beurteilung des unterlegenen Bewerbers; Vergabe der Beurteilu... ngsnoten am Maßstab der Gauß'schen Normalverteilungskurve; BRLPol 2008
    Rechtmäßigkeit einer Maßstabsverkürzung in der dienstlichen Beurteilungspraxis durch Nichtvergabe der Vollnotenstufen A, E der fünf Wertungstufen A

  • Judicialis

    NBG § 21 a. F.; ; NBG § 25 Nr. 12; ; NBG § 108; ; PolNLVO § 30

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PolNLVO § 30; NBG § 25 Nr. 12; NBG § 108
    Rechtmäßigkeit einer Maßstabsverkürzung in der dienstlichen Beurteilungspraxis durch Nichtvergabe der Vollnotenstufen A und E der fünf Wertungstufen A - E; Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des Anspruchs auf verfahrensfehlerfreie und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2009 - 5 ME 175/09
    Entscheidend ist, dass das gewählte Beurteilungssystem gleichmäßig auf alle Beamten angewendet wird, die bei beamtenrechtlichen Entscheidungen über ihre Verwendung und über ihr dienstliches Fortkommen miteinander in Wettbewerb treten können (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, Buchholz 237.6 § 8 NdsLBG Nr. 10 = NVwZ 2003, 1397, zitiert nach juris, Langtext Rn. 13).
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2009 - 5 ME 175/09
    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen, speziell denen der Laufbahnverordnung über die dienstlichen Beurteilungen, und auch sonst mit gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.2002 - BVerwG 2 C 31.01 -, juris).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 2 A 1.97

    Dienstliche Beurteilung von Beamten; Angabe des insgesamt erwarteten anteiligen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2009 - 5 ME 175/09
    Denn es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, wenn der Dienstherr durch die Angabe eines in der betreffenden Verwaltung insgesamt erwarteten Verhältnisses der Noten - hier unter Berücksichtigung der Gauß'schen Normalverteilungskurve - deren von ihm gewollten Inhalt und damit die anzuwendenden Maßstäbe näher bestimmt (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.11.1997 - BVerwG 2 A 1.97 -, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 17 = DVBl. 1998, 638, das die Vorgabe von Notenquoten als Richtsätze bezeichnet; ihm folgend Nds. OVG, Beschl. v. 6.8.2009 - 5 LA 51/08 -).
  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 146.62

    Beamtenrechtliche Beurteilung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2009 - 5 ME 175/09
    Das gefundene Gesamturteil muss mit den Einzelbewertungen vereinbar sein und darf nicht in einem unlösbaren Widerspruch zu den Einzelbewertungen stehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.05.1965 - BVerwG II C 146.62, juris; Nds. OVG, Beschl. v. 17.9.2009 - 5 ME 181/09 - unter Hinweis auf Nr. 6.1 BRLPol).
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2007 - 5 ME 117/07

    Richterliche Kontrolle einer Auswahlentscheidung; Berücksichtigung möglicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2009 - 5 ME 175/09
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des Anspruchs auf verfahrens- und ermessensfehlerfreie Auswahl kommt zwar auch dann in Betracht, wenn die Auswahlentscheidung auf einer rechtswidrigen Beurteilung des unterlegenen Bewerbers beruht, ein gegen diese Beurteilung gerichteter Rechtsbehelf aussichtsreich ist und es möglich erscheint, dass eine neue und rechtsfehlerfreie dienstliche Beurteilung zur Auswahl des Antragstellers führt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.6.2007 - 5 ME 117/07 -, IÖD 2007, 194 m. w. N.; Beschl. v. 7.4.2009 - 5 ME 19/09 -).
  • OVG Niedersachsen, 22.09.2009 - 5 ME 87/09

    Konkurrentenstreit; Freihaltung; Blockierung; Beamter; Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2009 - 5 ME 175/09
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Kriterien, nach welchen sich die Vergabe der Wertungsstufen und der Binnendifferenzierungen richten, aus Nr. 5.1.4 und Nr. 6.2 BRLPol i. V. m. dem Anhang zur BRLPol und ihrer jeweiligen Benennung ergeben (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 28.8.2009 - 5 ME 87/09 - Beschl. v. 17.9.2009 - 5 ME 181/09 -).
  • OVG Niedersachsen, 07.04.2009 - 5 ME 19/09

    Beamtenrecht - Dienstliche Beurteilung - Anfechtungsfrist

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2009 - 5 ME 175/09
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des Anspruchs auf verfahrens- und ermessensfehlerfreie Auswahl kommt zwar auch dann in Betracht, wenn die Auswahlentscheidung auf einer rechtswidrigen Beurteilung des unterlegenen Bewerbers beruht, ein gegen diese Beurteilung gerichteter Rechtsbehelf aussichtsreich ist und es möglich erscheint, dass eine neue und rechtsfehlerfreie dienstliche Beurteilung zur Auswahl des Antragstellers führt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.6.2007 - 5 ME 117/07 -, IÖD 2007, 194 m. w. N.; Beschl. v. 7.4.2009 - 5 ME 19/09 -).
  • OVG Niedersachsen, 29.07.2015 - 5 ME 107/15

    Dienstliche Beurteilung; Führungsverhalten; Leistungsmerkmal;

    Das Gericht hat dann auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen - speziell denen der maßgeblichen Laufbahnverordnung - sowie mit sonstigen gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17.12.2003 - BVerwG 2 A 2.03 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 19.10.2009 - 5 ME 175/09 -, juris Rn. 8).

    Das gefundene Gesamturteil muss mit den Einzelbewertungen vereinbar sein und darf nicht in einem unlösbaren Widerspruch hierzu stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.5.1965 - BVerwG 2 C 146.62 -, juris Rn. 42; Nds. OVG, Beschluss vom 19.10.2009, a. a. O., Rn. 13).

    Der Grundsatz, dass das Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung nach außen erkennbar aus der Bewertung und Gewichtung der einzelnen Leistungs- und Befähigungsmerkmale zu entwickeln und hinreichend plausibel zu machen ist, verlangt jedoch nicht, dass in der Beurteilung selbst stets im Einzelnen dargelegt werden muss, warum sich die Beurteiler für ein bestimmtes Gesamturteil entschieden haben (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 19.10.2009, a. a. O., Rn. 13).

    Denn insoweit ist zu berücksichtigten, dass sich die Kriterien für die Vergabe der Wertungsstufen und der Binnendifferenzierungen aus Nr. 5.1.4 und 6.2 BRLPol in Verbindung mit dem Anhang zu den Beurteilungsrichtlinien ergeben (Nds. OVG, Beschluss vom 19.10.2009, a. a. O., Rn. 13).

    Demzufolge bedarf es einer weitergehenden Plausibilisierung des Gesamturteils nicht, wenn es sich schlüssig aus den Bewertungen der einzelnen Leistungsmerkmale ergibt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 19.10.2009, a. a. O., Rn. 13).

    Auch die Befähigungseinschätzung des Antragstellers, die zweimal den Grad "normal ausgeprägt" enthält, lässt keine eindeutige Tendenz zu einer höheren Zwischenstufe erkennen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 19.10.2009, a. a. O., Rn. 13; Beschluss vom 9.5.2012, a. a. O., Rn. 12).

  • OVG Niedersachsen, 03.01.2017 - 5 ME 157/16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Das Gericht hat dann auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen - speziell denen der maßgeblichen Laufbahnverordnung - sowie mit sonstigen gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17.12.2003 - BVerwG 2 A 2.03 -, juris Rn. 11; Urteil vom 17.9.2015, a. a. O., Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 19.10.2009 - 5 ME 175/09 -, juris Rn. 8).

    Das gefundene Gesamturteil muss mit den Einzelbewertungen vereinbar sein und darf nicht in einem unlösbaren Widerspruch hierzu stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.5.1965 - BVerwG 2 C 146.62 -, juris Rn. 42; Nds. OVG, Beschluss vom 19.10.2009, a. a. O., Rn. 13); die entsprechenden Plausibilisierungen können allerdings auch noch im Verwaltungsstreitverfahren nachgeholt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.9.2015, a. a. O., Rn. 21).

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2024 - 5 ME 121/23

    Anlassbeurteilung; Endzeitpunkte der Beurteilungszeiträume; kommissarische

    Das Gericht hat dann auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen - speziell denen der maßgeblichen Laufbahnverordnung - sowie mit sonstigen gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17.12.2003 - BVerwG 2 A 2.03 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 19.10.2009 - 5 ME 175/09 -, juris Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 16.01.2024 - 5 ME 94/23

    Aufbewahrung; Beurteilungsbeitrag; Bewerbungsverfahrensanspruch; Endphase;

    Das Gericht hat dann auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen - speziell denen der maßgeblichen Laufbahnverordnung - sowie mit sonstigen gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17.12.2003 - BVerwG 2 A 2.03 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 19.10.2009 - 5 ME 175/09 -, juris Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 5 LB 100/14

    Beurteilung; HEGA 02/08; Vier-Augen-Prinzip

    Das Gericht hat dann auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen - speziell denen der maßgeblichen Laufbahnverordnung - sowie mit sonstigen gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17.12.2003 - BVerwG 2 A 2.03 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 19.10.2009 - 5 ME 175/09 -, juris Rn. 8).

    44 aa) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der erkennende Senat gefolgt ist, dass es im Grundsatz keinen rechtlichen Bedenken begegnet, wenn der Dienstherr durch die Angabe eines in der betreffenden Verwaltung insgesamt erwarteten anteiligen Verhältnisses der Gesamtnoten der Regelbeurteilungen die Beurteilungsmaßstäbe näher bestimmt (BVerwG, Urteil vom 26.6.1980 - BVerwG 2 C 13.79 -, a. a. O., Rn. 30ff.; Urteil vom 13.11.1997 - BVerwG 2 A 1.97 -, juris Rn. 15; Urteil vom 24.11.2005, a. a. O., Rn. 13; Urteil vom 11.12.2008, a. a. O., Rn. 14; Nds. OVG, Beschluss vom 19.10.2009 - 5 ME 175/09 -, juris Rn. 14 sowie Beschluss vom 27.6.2012 - 5 LA 24/12 - [beide zur Berücksichtigung der sog. Gauß´schen Normalverteilungskurve]).

  • OVG Niedersachsen, 09.05.2012 - 5 LA 100/11

    Rechtmäßigkeit der dienstlichen Beurteilung eines niedersächsischen

    4 Denn der Senat hat in seinem Beschluss vom 19. Oktober 2009 (- 5 ME 175/09 -) entschieden, dass sich, sofern von insgesamt acht Leistungsmerkmalen sechs mit der Wertungsstufe C und zwei mit der Wertungsstufe D bewertet worden sind, weder eine eindeutige Tendenz zu einer höheren noch zu einer niedrigeren Zwischen- oder Wertungsstufe im Gesamturteil einer dienstlichen Beurteilung eines niedersächsischen Polizeibeamten erkennen lässt.

    Das Verwaltungsgericht hat den von der Klägerin im Rahmen ihrer Divergenzrüge genannten Beschluss des Senats vom 19. Oktober 2009 (5 ME 175/09) seiner Entscheidung zugrunde gelegt und zitiert.

  • OVG Niedersachsen, 07.01.2020 - 5 ME 153/19

    Zur Plausibilisierung von Einzelleistungsmerkmalen einer dienstlichen Beurteilung

    Das Gericht hat dann auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen - speziell denen der maßgeblichen Laufbahnverordnung - sowie mit sonstigen gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17.12.2003 - BVerwG 2 A 2.03 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 19.10.2009 - 5 ME 175/09 -, juris Rn. 8).

    Das gefundene Gesamturteil muss mit den Einzelbewertungen vereinbar sein und darf nicht in einen unlösbaren Widerspruch hierzu stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.5.1965 - BVerwG 2 C 146.62 -, juris Rn. 42; Nds. OVG, Beschluss vom 19.10.2009, a. a. O., juris Rn. 13).

  • OVG Niedersachsen, 22.12.2009 - 5 ME 187/09

    Konkurrieren eines Polizeihauptkommissars mit einem Kriminalhauptkommissar um

    Er beanstandet, dass der Senat diese Bestimmung mit Beschluss vom 19. Oktober 2009 - 5 ME 175/09 - (veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und in juris) als Angabe eines in der betreffenden Verwaltung insgesamt erwarteten Verhältnisses der Noten betrachtet hat, die rechtlich frei von Bedenken sei.

    Insoweit spielt es keine Rolle, dass erst der in dem Verfahren - 5 ME 175/09 - gefasste Beschluss des Senats vom 19. Oktober 2009 den Antragsteller bewogen haben mag, sich tiefer mit der Vorgabe in Nr. 5.1.1 Abs. 3 BRLPol 2008 zu beschäftigen.

  • OVG Niedersachsen, 01.12.2017 - 5 ME 80/17

    Beförderung bei der Telekom; Beförderungsrunde 2016; Beurteilungsfehler mangels

    Das Gericht hat dann auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen - speziell denen der maßgeblichen Laufbahnverordnung - sowie mit sonstigen gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17.12.2003 - BVerwG 2 A 2.03 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 19.10.2009 - 5 ME 175/09 -, juris Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 16.04.2018 - 5 ME 28/18

    Beförderungsrichtlinien; Beurteilungsrichtlinien; Regelbeurteilung;

    Das Gericht hat dann auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen - speziell denen der maßgeblichen Laufbahnverordnung - sowie mit sonstigen gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17.12.2003 - BVerwG 2 A 2.03 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 19.10.2009 - 5 ME 175/09 -, juris Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 28.01.2020 - 5 ME 166/19

    Beurteilungsrichtlinien; Bewerbungsverfahrensanspruch; Eignungsprognose;

  • VG Hannover, 24.04.2012 - 2 A 2656/10

    Anlassbeurteilung; Aufstieg; Polizeivollzugsdienst; Regelbeurteilung

  • OVG Niedersachsen, 29.05.2020 - 5 ME 187/19

    Amtszulage; Beurteilungsbeitrag; lückenlos; lückenlose Leistungsnachzeichnung; RA

  • OVG Niedersachsen, 21.07.2022 - 5 ME 128/21

    Ankreuzverfahren; Arithmetisierung; dienstliche Beurteilung; Gesamtbetrachtung;

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2022 - 5 ME 20/22

    Beurteilung; Dienstposten; höherwertige Tätigkeit; Maßstab; Plausibilität;

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2022 - 5 LB 145/18

    Beurteilungsfehler; Beurteilungslücke; Bewährung; Verlängerung Probezeit

  • OVG Niedersachsen, 06.09.2019 - 5 ME 137/19

    Aktualität; Beförderung; Beurteilungsmaßstab; Beurteilungszeitraum;

  • OVG Niedersachsen, 12.04.2016 - 5 ME 14/16

    Begründung; Beurteilung; Gesamturteil

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2022 - 5 ME 160/21
  • OVG Niedersachsen, 10.10.2023 - 5 ME 72/23

    Absenkung; Beförderungsreife; Eignungsmangel; Einzelberwertungen; Gesamturteil;

  • OVG Niedersachsen, 11.11.2014 - 5 ME 157/14

    Beurteilung; Bewerbungsverfahrensanspruch; Endgrundgehalt; Streitwert

  • OVG Niedersachsen, 03.06.2013 - 5 LA 130/12

    Einbeziehen von Zeiten einer vorangehenden Anlassbeurteilung nach Verleihung des

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2023 - 5 ME 20/23

    Anlassbeurteilung; arithmetische Berechnung; Arithmetisierung; Gleichgewichtung

  • OVG Niedersachsen, 27.05.2013 - 5 LB 12/13

    Anforderungen an ein beamtenrechtliches Verfahren zur Feststellung der Befähigung

  • VG Hannover, 18.01.2023 - 2 A 5081/21

    Beamter; Beurteilung; Beurteilungsrichtlinie; Zwischennote; Zwischenstufe

  • VG Hannover, 06.03.2017 - 2 B 4609/16

    Beförderungen nach A9 gestoppt

  • VG Hannover, 08.11.2012 - 2 A 5601/10

    Anlassbeurteilung; Berurteilungsbeitrag; Beurteilungsmaßstab;

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